Viele Therapie-Versprechen verunsichern Eltern und Kinder
Der Leidensdruck für Kinder mit einer Legasthenie ist groß, denn von der Rechtschreib- oder Leseleistung hängen die Noten in der Schule ab. Kein Wunder, dass immer mehr Angebote für eine entsprechende Förderung den Markt überschwemmen und Wundermethoden hoch im Kurs stehen. Doch die meisten Eltern sind keine Fachleute für Lerntherapie und können nicht erkennen, welche Förderung gut ist und welche nicht. Zu gerne möchten sie glauben, dass ihrem Kind rasch geholfen werden kann.
Der bekannte Legasthenie Experte Gerd Schulte-Körne, kommt nach der Untersuchung von 20 verschiedenen Methoden zu einem klaren Ergebnis. Wundermethoden gibt es nicht – wer sie anpreist, verspricht unhaltbare Erfolge.
Die meisten Methoden sind Humbug und bringen wenig
Ob Bachblüten oder ein Training mit Soundgeräten, solche Methoden bringen wenig und verursachen nur Kosten. Die Überwindung einer Legasthenie braucht Zeit und ist mit schnellen Heilungsversprechen nicht zu erreichen. In der Lerntherapie müssen die Betroffenen langsam lernen, welcher Laut zu welchem Buchstaben gehört und andersherum. Ist dieser Schritt geschafft, kommen die Silben und später komplette Wörter an die Reihe. Auch das Lesenlernen ist mühsam und gelingt nur, wenn viel Zeit investiert wird.
Je eher die Förderung beginnt, desto besser. Letztlich muss aber trotzdem mit einer Förderdauer je nach Stärke der Legasthenie mit ein bis Jahren gerechnet Minimum werden. Zu Beginn sollte stets ein Legasthenietest stehen, der für die Diagnostik wichtig ist. Nur so weiß der Therapeut, welche Stärken und Schwächen das jeweilige Kind hat.
Kostenübernahme ist möglich
Manchmal übernehmen die Jugendämter die Kosten für eine Lerntherapie. Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert! Mit einem Gutachten über die vorhandene Legasthenie und einer schriftlichen Stellungnahme der Schule kann beim örtlichen Jugendamt ein formloser Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Als Therapeutin oder Therapeut ist dann nur anerkannt, wer über ein Studium verfügt und ein Konzept über seine Lerntherapie erstellt hat. Das ist zumindest ein erster Schutz vor Wundermethoden und selbst ernannten Therapie-Göttern.
Die Bezeichnung Lerntherapie ist nicht geschützt, jeder kann und darf sich Lerntherapeutin oder Lerntherapeut nenne.
Mein Tipp: Lassen Sie sich die Ausbildung und die Weiterbildungszertifikate zeigen und fragen Sie unbedingt nach einem Konzept.