Dein Kind hat sich für einen Ausbildungsplatz entschieden und möchte nun wissen, ob es eine Probezeit in der Ausbildung gibt? Schließlich ist es eine wichtige Entscheidung für sein Leben, ob der gewählte Beruf wirklich zu ihm passt oder nicht. Die richtige Entscheidung bei der Berufswahl ist nämlich gar nicht so einfach. Und wenn der Beruf zwar stimmt, der auszubildende Betrieb aber problematisch ist, wird die Ausbildung schnell zum Hindernislauf.
Das sagt das Gesetz zur Probezeit in der Ausbildung
Da die Probezeit Pflicht ist, sowohl in der Ausbildung nach der Schule als auch später im Beruf, gibt es dafür selbstverständlich eine gesetzliche Regelung. Diese Regelung für die Probezeit in der Ausbildung ist im Berufsbildungsgesetz festgelegt. Sie beträgt für Auszubildende mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Wie lange die Probezeit im Einzelfall ist, wird im Ausbildungsvertrag festgelegt. Den schließt der auszubildende Betrieb zusammen mit dem Auszubildenden.
- Eine Probezeit gehört zu jeder Ausbildung
- Die Probezeit kann zwischen einem und vier Monaten betragen
- Im Einzelfall regelt das der Betrieb mit den Auszubildenden im Ausbildungsvertrag
Was ist der Hintergrund einer Probezeit in der Ausbildung?
In der Probezeit solltest du herausfinden, ob du für diesen Beruf geeignet bist. Das ist wichtig, bevor du deine Ausbildung abschließt. Aber auch dein auszubildender Betrieb sollte prüfen, ob dieser Beruf etwas für dich ist. Von der Probezeit profitieren also beide Parteien. Denke daran, dass deine Ausbildung viele Monate oder Jahre dauert und du diese Arbeit und deine Kollegen und Kolleginnen jeden Tag sehen wirst. Gerade in kleinen Unternehmen kannst du niemandem ausweichen. Gibt es also schon in der Probezeit einen Konflikt, solltest du überlegen, ob du in diesem Betrieb bleiben willst.
Gib nicht so schnell auf
Aller Anfang ist schwer, und das gilt auch für eine Ausbildung. Deshalb macht es wirklich Sinn, die Länge der Probezeit nicht zu knapp anzusetzen. Nach ein bis zwei Monaten könnte sich die Situation für dich noch einmal ändern, wenn es Anlaufschwierigkeiten gegeben hat. Versuche, Probleme anzusprechen und zu lösen und etwas länger durchzuhalten. Es geht eben nicht nur darum herauszufinden, ob der Beruf zu dir passt, sondern auch ob du dich in dem jeweiligen Unternehmen respektvoll und wertschätzend aufgenommen fühlst. Verschwindet ein mieses Gefühl nach zwei Monaten nicht, solltest du darüber nachdenken, in der Probezeit zu kündigen.
Übrigens: Deine übrigen Urlaubstage müssen dir auch bei einer Kündigung ausgezahlt werden.
Welche Rechte haben Betrieb und Azubi während der Ausbildung?
Die Probezeit in der Ausbildung Kann von jeder Seite ohne Frist und ohne Angabe von Gründen sofort schriftlich gekündigt werden. Der auszubildende Betrieb muss sich bemühen, die Probezeit dazu zu nutzen, die Eignung des Azubis festzustellen. Auch die Leistungen in der Berufsschule müssen kontrolliert werden, um sicher zu gehen, dass der Auszubildende eine passende Ausbildung gefunden hat. Der Ausbildungsbetrieb muss sich bemühen, die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln.
Natürlich kannst du in der Probezeit krank werden
Wenn du krank wirst, brauchst du eine Krankschreibung vom Arzt. Wenn der entscheidet, dass du nicht arbeiten kannst, dann musst du auch darauf hören. Schreibe eine Entschuldigung oder melde dich selber im Unternehmen. Es ist sogar so, dass du gar nicht arbeiten darfst, wenn du krankgeschrieben bist. Schließlich sollst du niemanden in deinem Betrieb anstecken und auch nicht über deine körperlichen und gesundheitlichen Grenzen gehen. Außerdem ist es ganz normal, ab und zu krank zu werden. Krankheit in der Probezeit ist also nichts außergewöhnliches und wird deinen Arbeitgeber nicht irritieren.
Im Krankheitsfall kann die Probezeit verlängert werden
Wenn während der Ausbildung die Probezeit durch eine Krankheit unterbrochen wird, kann diese um den Zeitraum der Unterbrechung verlängert werden. Allerdings ist die Grundlage für diese Regelung, dass die Probezeit um mehr als ein Drittel der Zeit unterbrochen wird. Ist die Probezeit beispielsweise drei Monate lang, muss die Krankheit mehr als ein Monat andauern, um eine Verlängerung zu bewirken. Ist die Unterbrechung kürzer, gibt es keine Verlängerung der Probezeit in der Ausbildung. Achtung: Länger als vier Monate darf die Probezeit keinen Fall sein.
So verhältst du dich in der Probezeit
Wenn du einen Ausbildungsplatz behalten möchtest, solltest du dich in der Probezeit von deiner besten Seite zeigen. Was gehört dazu?
- Sei freundlich, höflich und respektvoll zu deinen Kolleginnen und Kollegen.
- Sei pünktlich und informiere deinem Betrieb, wenn du mal etwas später kommst.
- Erledige die dir aufgetragenen Aufgaben sorgfältig und frage unbedingt nach, wenn du etwas nicht verstanden hast.
- Sei bei deinen Kolleginnen und Kollegen anfangs etwas zurückhaltend, denn du kennst sie noch nicht und weiß nicht, wie sie reagieren.
- Viele Unternehmen und Betriebe registrieren durch aus, wenn du an passenden Stellen Eigeneinitiative ergreifst. Fallen dir also Kleinigkeiten auf, kannst du direkt darauf reagieren.
- Mache aber auf keinen Fall in der Probezeit Verbesserungsvorschläge oder kritisiere. Das kommt nicht gut an.
- Es kann auch nicht schaden, wenn du ab und zu für die anderen einen Kaffee mit kochst oder auch mal etwas Süßes für die Pause beisteuerst.
Nach der Probezeit ist vor der Probezeit
Wenn der auszubildende Betrieb zu dir passt, und du die Ausbildung abschließt, wirst du vielleicht in einen Arbeitsvertrag übernommen. Hier beginnt die Probezeit aufs Neue. Eine Festanstellung ist etwas anderes als eine Ausbildung. Die neue Probezeit kann dann bis zu sechs Monate lang sein und du kannst mit einer Frist von zwei Wochen grundlos gekündigt werden oder selber kündigen.
So kündigst du deine Ausbildung korrekt in der Probezeit
Wenn du dich in deinem Ausbildungsbetrieb nicht wohl fühlst oder feststellst, dass das Berufsbild nicht zu dir passt, kannst du während der Ausbildungszeit jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung muss allerdings schriftlich erfolgen und dem Unternehmen vor Ablauf der Probezeit zugegangen sein. Entweder gibst du deine Kündigung direkt bei deinem Ausbildungsbetrieb ab oder du schickst sie per Einschreiben an die Personalabteilung deines Betriebes.
Wirst du vom Betrieb plötzlich gekündigt?
Die Kündigung in der Probezeit muss nicht begründet werden, trotzdem sollte es dich interessieren, warum es dazu gekommen ist. Vereinbare unbedingt ein Gesprächstermin mit deinem Ausbilder oder deine Ausbilderin und fragen, welche Gründe zu der Kündigung geführt haben. Vielleicht kannst du hier sogar Missverständnisse aus dem Weg räumen, so dass die Kündigung zurückgenommen wird. Auf jeden Fall ist es ein Zeichen von Verantwortungsbewusstsein und Reife, sich mit den Gründen für eine Kündigung auseinander zu setzen.