Update Corona und Lerntherapie: Die meisten Erziehungsberatungsstellen und Teststellen vergeben auch zu Corona-Zeiten Termine auf eine Testung oder ein Beratungsgespräch für eine Lerntherapie. Einfach anrufen und um einen Termin bitten. Sie erfahren dann genau, wie die Vorgehensweise zur Zeit ist. Bei einem persönlichen Termin gelten die üblichen AHA-Regeln.
Die Diagnostik braucht etwas Zeit
Vermutlich bekommen Sie zunächst einen Fragebogen zugesendet, den Sie ausfüllen und zurückschicken sollen. Danach werden die Termine vergeben. Nach einem ausführlichen Gespräch wird Ihr Kind getestet. Je nach Diagnose können Sie dann mit dem auswertendem Bericht und anderen Unterlagen (siehe Auflistung unten) beim örtlichen Kostenträger (Jugendamt) die Kostenübernahme für eine Lerntherapie beantragen. Wird sie bewilligt, suchen Sie sich einen Lerntherapeuten / Lerntherapeutin aus und vereinbaren einen ersten Termin. Die Abrechnung mit dem Amt übernimmt dann das fördernde Institut.
Probleme in der Schule – Lerntherapie nötig?
In vielen Familien kommt mal der Zeitpunkt, wo die Schule Sorgen macht. Die Noten werden schlechter, das Kind verliert die Motivation und ein schwieriger Teufelskreis aus negativer Erwartungshaltung und negativen Leistungen kommt in Gang. Gar nicht so leicht, hier einen Ausweg zu finden. Doch genau dafür sind Lerntherapeut*innen da. Bei einem (meist kostenlosen) Beratungsgespräch wird genau hingeschaut. Hier ist Zeit, mit oder ohne Kind, ausführlich über die Situation zu sprechen.
Sprechen Sie mit den Lehrkräften
Im Anschluss an diese erste Bestandsaufnahme wird gemeinsam entschieden, wie es weitergehen kann. Denkbar ist ein Testverfahren, um sicher festzustellen, ob eine Teilleistungsstörung wie Legasthenie oder Dyskalkulie vorliegt. Denkbar ist auch, dass nur leichte Probleme zu einer Förderung zu Hause oder einer kurzen Nachhilfe führen. Dabei richten sich die Fachleute nach der aktuellen Verordnung zum Thema Teilleistungsstörungen.
Schritte zu einer Lerntherapie
Natürlich kann sich auch herausstellen, dass ein Kind eine Lerntherapie benötigt. Diese können Eltern dann ganz einfach privat bezahlen und damit direkt starten. Oder die Familie versucht, über das örtliche Jugendamt, eine Kostenerstattung für eine Lerntherapie zu bekommen. Das ist aufwendig, aber in vielen Fällen auch erfolgreich.
Kostenübernahme einer Lerntherapie
Für eine Kostenübernahme durch das Jugendamt benötigt das Kind
- eine gesicherte Diagnose über Legasthenie oder Dyskalkulie (Erziehungsberatungsstellen, soz. päd. Zentren oder Psycholog*innen)
- ein ärztliches Gutachten über das Vorliegen oder Drohen einer seelischen Behinderung
- eine schulische Beurteilung mit Auflistung der bisherigen Fördermaßnahmen, meistens reicht ein formloses Schreiben
- das letzte Zeugnis
Antrag stellen und loslegen
Mit diesen Unterlagen kann dann beim zuständigen Jugendamt ein formloser Antrag auf Übernahme der Kosten für eine Lerntherapie nach KJHG § 35a gestellt werden.
Dann muss abgewartet werden. Nach drei bis sechs Wochen empfiehlt es sich, beim zuständigen Sachbearbeiter / Sachbearbeiterin nachzufragen. Wird der Antrag abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen und mit einer Rechtsberatung gegen den Beschluss vorgehen.