Einschulung 2022: Wie in jedem Jahr fragen sich auch 2022 viele Eltern, wann ihr eigenes Kind in die Schule gehen muss oder kann. Je nach Bundesland sind die Termine nämlich unterschiedlich. Alle Stichtage für die Einschulung liegen zwischen dem 30. Juni und dem 30. September. Das bedeutet, wenn Kinder bis zum jeweiligen Stichtag Geburtstag haben und sechs Jahre alt werden, werden sie schulpflichtig.
Wenn dein Kind also am 1. Juli 2016 geboren wurde, wird es in einigen Bundesländern im Jahre 2022 schulpflichtig, in anderen erst ein Jahr später. Wie die Einschulung 2022 genau aussieht, haben wir für dich recherchiert. Und wenn du noch mehr Infos brauchst – hier gibt es 10 wichtige Tipps zum Schulbeginn.
Ab dem 30. Juni geborene Kinder
In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bremen, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ist der 30. Juni der Stichtag. Alle Kinder, die bis zum 30. Juni des aktuellen Jahres 2020 sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Wer jedoch nach dem 30. Juni sechs Jahre alt wird, wartet noch ein ganzes Jahr.
Ab dem 1. Juli geborene Kinder
Im Bundesland Hessen wird noch ein Tag dazu gegeben, hier ist der Stichtag der 1. Juli.
Ab dem 2. Juli geborene Kinder
In dem Bundesland Hamburg werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 2. Juli 2015 bis zum 1. Juli 2016 geboren sind
Ab dem 1. August geborene Kinder
In Thüringen werden alle kinderschulpflichtig, die bis einschließlich 1. August 2022 sechs Jahre alt sind.
Ab dem 31. August geborene Kinder
Genauso wie Hessen hat auch Rheinland-Pfalz eine Ausnahmestellung. Hier werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 31. August 2022 sechs Jahre alt werden.
Ab dem 30. September geborene Kinder
In Bayern, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gilt der 30. September als Stichtag. Alle Kinder, die 2022 bis zu diesem Tag sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig.
Ab dem 1. Oktober geborene Kinder
Das Schlusslicht ist Berlin. Hier werden erst die Kinder schulpflichtig, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2016 des Folgejahres geboren wurden.
Es gibt krasse Altersunterschiede
Die unterschiedlichen Stichtage der Einschulung 2022 haben natürlich zur Folge, dass die Kinder in den verschiedenen Bundesländern in den ersten Klassen nicht gleich alt sind. Schon in einem Bundesland sind Altersunterschiede von fast einem Jahr möglich, da es nur einen Stichtag pro Jahr gibt. Vergleicht man nun auch noch die unterschiedlichen Bundesländer miteinander, so sind die Unterschiede teilweise noch größer. Wenn man bedenkt, dass Kinder im Laufe eines Jahres riesige Entwicklungsschritte machen, ist die Regelung kaum nachvollziehbar. Vielleicht gibt es aus diesem Grund auch die Regelung der Kann-Kinder. Der Begriff der Schulfähigkeit wurde möglicherweise aus diesem Grund abgeschafft. Es gibt kein Mindestalter mehr, mit dem Kinder eingeschult werden können. Der Stichtag bezieht sich lediglich auf das Höchstalter, bei dem Kinder eine Schule besuchen müssen.
Kann-Kinder können jünger sein
Ist ein Kind sehr weit entwickelt, hat bereits ältere Geschwister und großes Interesse an der Schule, kann es frühzeitig eingeschult werden als sogenanntes Kann-Kind. Dies ist häufig der Fall, wenn Kinder sich im Kindergarten langweilen, nichts Neues mehr lernen und schon sehr stark an der Schule orientieren.