Kinder mit einer Rechenschwäche haben mit unterschiedlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Da sie häufig mit den Signalwörtern wie mehr, weniger, doppelt, halb, usw. nicht wirklich sicher arbeiten können, fällt ihnen schon das Verständnis der Aufgaben schwer.
Probleme bei Dyskalkulie
Darüber hinaus tauchen beim Rechnen noch die folgenden Probleme auf:
- die Länge von Strecken und die Größe von Räumen wird unrealistisch eingeschätzt
- Maßeinheiten werden nicht verstanden
- Zahlen werden spiegelbildlich geschrieben bzw. ihre Reihenfolge wird vertauscht
- die Kinder verrechnen sich um 1
- das Kind zählt anstatt zu rechnen
- mechanistisches Zählen, Weiter- bzw. Rückwärtszählen gelingt nicht
- mehrgliedrige Aufgaben (Sequenzen) können in der Regel nicht gelöst werden
- Zehner- oder Hundertersprung gelingen nicht
- das Selbstbewusstsein ist sehr schwach
Keine Probleme mehr mit Textaufgaben
Das hilft dem Kind bei Dyskalkulie und Textaufgaben
Im normalen Mathematikunterricht, auch im Bereich der Textaufgaben, ist ein Kind mit einer Rechenschwäche heillos überfordert. In der Regel hat es noch Verständnisfragen zum Schulstoff der ersten Klasse , muss sich aber bereits mit wesentlich schwierigeren Rechenaufgaben befassen. Eine individuelle und qualifizierte Einzelförderung ist meistens nicht zu umgehen, wenn die Schwierigkeiten nachhaltig bearbeitet werden sollen.
Trotzdem wäre es fatal, ein Kind von Mathematikunterricht auszuschließen.
Es sollte auf jeden Fall integriert werden und am Unterricht aktiv und produktiv teilnehmen, z.B.
- die Textaufgaben vorlesen
- überlegen, welche Fragen sie beinhalten
- Überlegungen zur Rechenart anstellen
- leichtere Teilbereiche selber ausrechnen
In manchen Bundesländern hilft eine Verordnung bei Dyskalkulie und Textaufgaben
In einigen Bundesländern (Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Hessen,.) gibt es schulische Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften für die Grundschulen, die die Problematik der Dyskalkulie aufgreifen und den betroffenen Kindern eine individuelle Förderung und einen Nachteilsausgleich oder Notenschutz bis zum Ende der Grundschule zubilligen. Über den Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. www.bvl-legasthenie.de finden betroffene Eltern zu dieser Frage fachliche Beratung .