LRS bei AZUBIS

Legasthenie: LRS bei AZUBIS

Nicht nur in der Schule, bei Prüfungen oder Klassenarbeiten, sondern auch in der Ausbildung haben von Legasthenie Betroffene ein Recht auf Hilfe. An Möglichkeiten bieten sich die

    • Vorleseassistenz,
    • Zeitverlängerung,
    • ein Laptop oder
    • eine mündliche statt einer schriftlichen Prüfung an.

Um diesen Nachteilsausgleich zu bekommen, muss die Legasthenie offiziell von einem Kinder- und Jugendpsychiater oder einem Schulpsychologen festgestellt werden. Die Prüfungskommission der Innungen und Handwerkskammern entscheidet dann im Einzelfall, welche Unterstützung zugelassen wird.

Genau informieren darüber die Innungen, Handwerkskammern und der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie. Der Verband hat außerdem eine ausführliche Broschüre zum Thema auf seiner Internetseite.
Etwa vier bis sechs Prozent der Menschen in Deutschland leiden unter einer Legasthenie. So heißt die Lese-Rechtschreib-Störung offiziell. Sie ist eine anerkannte Behinderung, die z.B. vererbt wird.