Ist eine legasthene Störung sehr ausgeprägt, sodass eine drohende seelische Behinderung befürchtet werden muss, wird eine außerschulische, individuelle Förderung und Therapie notwendig.
Mit einer fachärztlichen Diagnose und einer differenzierten Stellungnahme des/der zuständigen Lehrers/Lehrerin können die Erziehungsberechtigten versuchen, die Kosten einer Lerntherapie, also beispielsweise eine Legasthenietherapie, beim örtlichen Jugendamt nach den Richtlinien des KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) über den § 27 ff erstattet zu bekommen.
Diese Gutachter prüfen die Grundlage der Kostenübernahme für Lerntherapie
Zur Feststellung, ob die seelische Gesundheit im o.g. Sinne von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht, muss der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Stellungnahme
- eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie,
- eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder
- eines Arztes oder eines psychologischen Psychotherapeuten, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt,
einholen.
Diese Stellungnahme ist auf der Grundlage der Internationalen Klassifikation der Krankheiten in der vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information herausgegebenen deutschen Fassung zu erstellen. Dabei ist auch darzulegen, ob die Abweichung Krankheitswert hat oder auf einer Krankheit beruht.
Kosten einer Lerntherapie / Legasthenietherapie
Eine Legasthenietherapie stellt das legasthene Kind in den Mittelpunkt der Förderung und arbeitet mit dessen positiven Ressourcen. Die Therapie erstreckt über einen längeren Zeitraum und bezieht Lehrer/innen und Eltern regelmäßig in die Entwicklung ein.
Gute Konzepte arbeiten zumindest anfangs im Einzelkontakt und auf die individuellen Schwierigkeiten jedes Kindes ein. Das verwendete Fördermaterial richtet sich nach den Bedürfnissen der Kinder. Auf eine Stärkung von Selbstbewusstsein und Motivation der Schüler wird sehr viel Wert gelegt. Rund 70% der Legastheniker überhaupt sind Jungen.
Informieren Sie sich weiter
Weitere Informationen über die Kosten einer Lerntherapie und die Möglichkeit der Kostenerstattung, finden Sie auch auf meiner Internetseite www.lernfoerderung.de.
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