Schule Entschuldigung schreiben – darum kommst du als Elternteil ganz bestimmt nicht herum. Jedes Kind wird einmal krank und sollte besser zu Hause bleiben und das Bett hüten, als sich durch den Unterricht zu quälen. Damit es keinen Ärger in der Schule gibt, braucht ein Kind eine Entschuldigung. In den internen Hausregeln der Schule deines Kindes kannst du nachlesen, ob und wann dein Kind eine schriftliche Entschuldigung braucht.
Die Entschuldigung muss nicht immer schriftlich sein
In vielen Fällen reicht es auch aus, eine E-Mail zu schreiben oder in der Schule anzurufen. Informiere dich unbedingt wie das an eurer Schule geregelt ist:
- Frage den Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin, sie wissen ganz genau Bescheid.
- Frage den Elternvertreter oder die Elternvertreterin, die können sich auf jeden Fall schnell für dich informieren.
- Du kannst das Thema natürlich auch direkt auf dem Elternabend ansprechen, wenn du dich schon einmal vorab informieren willst.
Welche Informationen muss eine Entschuldigung beinhalten
Wenn du eine E-Mail schreibst, in der Schule anrufst oder auch einen Brief aufsetzt, musst du bestimmte Informationen mitteilen. Für die Schule eine Entschuldigung schreiben ist wirklich wichtig, da es in Deutschland eine allgemeine Schulpflicht gibt. Dein Kind darf also nicht einfach zu Hause bleiben und vielleicht nach einer Woche fröhlich pfeifend wieder den Unterricht besuchen. Wenn du das so handhabst, kannst du richtig Ärger bekommen.
Eltern sind für den Schulbesuch verantwortlich
Wenn dein Kind wegen einer Krankheit oder aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann, musst du es entschuldigen. Tust es nicht, kannst du zur Rechenschaft gezogen werden. Ein oder zwei Krankentage sind in der Regel kein Problem, aber ab dem dritten Tag wird bei vielen Schulen eine schriftliche Entschuldigung oder sogar ein Attest des Arztes fällig. Je länger dein Kind in der Schule fehlt, desto wichtiger wird die Entschuldigung. Im schlimmsten Fall können sogar Geldstrafen verhängt werden.
Entschuldigung mündlich oder schriftlich
Du hast verschiedene Möglichkeiten dein Kind zu entschuldigen. Welche du davon nutzt und wann du sie anwenden musst, solltest du unbedingt direkt bei deiner Schule klären. Vielleicht rufst du einfach mal im Sekretariat an und informierst dich. Oder du fragst die Lehrerin oder den Lehrer direkt.
- Du schreibst die Entschuldigung in das Hausaufgabenheft oder Klassenheft deines Kindes.
- Du schreibst einen Entschuldigungsbrief und gibst in deinem Kind am nächsten Tag mit in die Schule.
- Du schreibst eine E-Mail direkt an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer oder auch an Sekretariat der Schule.
- Du rufst im Sekretariat an oder schreibst dem Lehrer oder der Lehrerin eine WhatsApp, falls es einen Klassen-Chat gibt.
- Du gehst mit deinem Kind zum Arzt und bekommst ein Attest. Das bringst am besten gleich in der Schule vorbei oder du scannst es ein und schickst es per E-Mail.
Eine Entschuldigung kann auch dann notwendig sein, wenn Kinder keine Hausaufgaben haben, an Klassenfahrten oder Wandertagen nicht teilnehmen möchten oder bei Prüfungen fehlen.
Gründe für Entschuldigungen
- Ihr Kind kann am Unterricht nicht teilnehmen.
- Ihr Kind kann an einer Klassenarbeit nicht teilnehmen.
- Ihr Kind kann an der Klassenfahrt nicht teilnehmen.
- Ihr Kind kann nicht zum Wandertag kommen.
- Ihr Kind hat keine Hausaufgaben gemacht.
- Ihr Kind kann nicht am Sportunterricht teilnehmen.
- Ihr Kind braucht Sonderurlaub wegen einer Hochzeit oder wegen eines Todesfalls.
- Ihr Kind besucht eine Beratungsstelle oder wird getestet, beispielsweise wegen einer Teilleistungsstörung.
- Ihr Kind muss zum Arzt.
Halte die Richtlinien für Entschuldigungen in der Schule ein
Wenn du eine Entschuldigung schreibst, musst du bestimmte formale und inhaltliche Richtlinien erfüllen. Vielleicht weißt du nicht, was das genau bedeutet. Die wichtigsten formalen Kriterien zeige ich dir in diesem Beitrag. Vergiss am Ende auf keinen Fall, die Entschuldigung zu unterschreiben. Außerdem bist du nur berechtigt eine Entschuldigung für dein Kind zu schreiben, wenn du auch Sorge berechtigt bist. Diese Information sollte der Schule unbedingt vorliegen.
Manche Entschuldigungen sind wirklich lustig
Immer wieder bekommen Lehrerinnen und Lehrer skurrile Entschuldigungen, die sie nicht anerkennen können. In manchen Fällen sind die Folgen für die Kinder nicht erfreulich. Unlust, Schulangst oder die Pubertät sind keine haltbaren Gründe für ein Fernbleiben des Unterrichts. Auch nicht
- wir dachten, es wäre ein Feiertag
- mein Sohn hat sich ausgeschlossen und konnte seinen Schulranzen nicht aus der Wohnung holen
- das Müsli war alle und ohne Müsli geht Nina nicht in die Schule
- der Strom war ausgefallen und deshalb hat der Wecker nicht geklingelt
- es hat so stark geregnet, wir haben kein Regenschirm
Die Schule hat ein Recht auf eine Entschuldigung
In den Schulgesetzen der Bundesländer ist festgehalten, dass Eltern eine Entschuldigungspflicht haben. Sie müssen diese bei minderjährigen Kindern wahrnehmen. Deshalb sind sie auch dazu verpflichtet, für den Schulbesuch zu sorgen. Mütter und Väter oder die Erziehungsberechtigten kommen also nicht darum herum und sollten stets eine Entschuldigung für die Schule verfassen.
Wichtig: Jedes Kind muss in die Schule gehen, und die Eltern haben dafür die Aufsichtspflicht. Kann dein Kind aus unterschiedlichen Gründen einen oder mehrere Schultage den Unterricht nicht besuchen, so sind seine Eltern, bzw. die Erziehungsberechtigten, dazu verpflichtet, den Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin und die Schule in angemessener Weise über die Gründe zu informieren.
Das gehört in eine Entschuldigung
- der Name deines Kindes und dein eigener Name sowie die Adresse
- das aktuelle Datum
- die Gründe des Fehlens (die Krankheit)
- die voraussichtliche Dauer der Fehltage
- ein ärztliches Attest, falls die Krankheit länger andauert
- deine Unterschrift als sorgeberechtigte Person
Schließe deine Entschuldigung immer mit dem Satz ab, dass du darum bittest, dein Kind entschuldigen zu dürfen. Es ist nämlich nicht selbstverständlich, dass eine Entschuldigung nur deswegen angenommen wird, weil sie vorliegt. Lehrerinnen und Lehrer bzw. die Schule sind dazu berechtigt, die Gründe eine Entschuldigung zu prüfen und sie auch abzulehnen.
Schule Entschuldigung schreiben : Richtlinien
Auf Bundesebene gibt es eine Verpflichtung, dass Eltern ihr Kind entschuldigen müssen. Ja, müssen. Die Gesetze und Verordnungen schreiben vor, dass spätestens am zweiten Fehltag eine mündliche und am dritten Fehltag eine schriftliche Entschuldigung abgegeben werden muss. In deiner Schule kann es aber sein, dass diese Richtlinien angepasst sind. Das ist durchaus erlaubt und erleichtert es den Schulen, mit Entschuldigungen umzugehen. Was in deiner Schule verlangt wird, ist in der jeweiligen Hausordnung geregelt. Diese kannst du anfordern oder im Sekretariat einsehen. Dort wird geregelt
- ob ein Anruf als Entschuldigung genügt,
- ab wann ein Kind entschuldigt werden muss,
- für welchen Zeitraum eine Entschuldigung gilt.
Lehrerinnen und Lehrer, die im Kontakt mit Eltern stehen, nehmen es mit der Abgabe der schriftlichen Entschuldigung oft nicht so genau.